Satzung

Auszüge aus der Vereinssatzung vom15.03.2023

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Freie Wähler Plüderhausen e.V.".

2. Er hat seinen Sitz in 73655 Plüderhausen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

1. Zweck des Vereins ist die Mitwirkung bei der politischen Willensbildung des Volkes getreu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Kommunalwahlen in Plüderhausen.

2. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Außerdem darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die ordentliche Mitgliedschaft kann jede nicht in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person erwerben, die bereit ist die Ziele des Vereins anzuerkennen und sich verpflichtet, die Satzungsbestimmungen einzuhalten. Die ordentliche Mitgliedschaft kann auch von juristischen Personen erworben werden.

2. Der/die Aufnahmebewerber/in hat ein schriftliches Aufnahmegesuch an den Vorstand zu richten, das Vor- und Familienname, Alter, Beruf und Anschrift enthält.

3. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstands, der begründet sein muß, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Deren Entscheidung ist endgültig.

4. Dem aufgenommenen Mitglied wird ein Satzungsexemplar ausgehändigt

5. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung kann die Ehrenmitgliedschaft einzelnen Personen, die sich besondere Verdienste bei der Unterstützung des Vereinszwecks erworben haben, verliehen werden.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch freiwilligen Austritt
c) durch Streichung von der Mitgliederliste
d) durch Ausschluß aus dem Verein

§ 6 Förderer

Förderer des Vereins kann jedermann werden, der den Vereinszweck durch einmalige oder regelmäßige Spenden unterstützt.

§ 7 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.